| Thema: Die Linke und die Nation - Die EU und die Nationalstaaten |
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| Samstag, 9. Februar 2008 | |
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Von Gregor Schirmer erschienen in der "Sozialistischen Tageszeitung Neues Deutschland"
Dritte Runde in einer Debatte über Nation, Nationalstaat und
Europäische Union: Angestoßen wurde sie von den Bundestagsabgeordneten der
LINKEN Dehm, Gehrcke und Schäfer (ND vom 8./9.12.07). Repliken folgten von
Liebich/Woop und Korte/Kipping/Lederer/Wiegel (ND vom 5./6.1.08). Beide Repliken auf den Text von Dehm/Gehrcke/Schäfer [DGS] kulminieren in dem Vorwurf, die Verfasser bliesen gegenüber der EU zum »Rückfall in nationale Egoismen« (Korte/Kipping/Lederer/ Wiegel, KKLW), zum »Rückzug auf die nationalstaatliche Ebene« (Liebich/Woop, LW). Dem kann ich nicht folgen. DGS sind Koautoren von Anträgen der Linksfraktion im Bundestag, aus denen eindeutig hervorgeht, dass sie die europäische Integration und die EU als deren politische Gestalt nicht bloß für historisch unvermeidlich, sondern für fortschrittlich halten, allerdings nur in anderer demokratischer Form und mit anderem friedensorientierten und sozialen Inhalt.
DGS
sagen über die EU, dass damit »ein neuer Raum der Klassenkämpfe entstanden«
ist. Sie reduzieren die EU nicht darauf, wie LW meinen, sondern plädieren
dafür, dass die Arbeiterbewegung (und alle demokratischen, emanzipatorischen
Bewegungen, hätten sie hinzufügen sollen) den neuen Kampfraum annimmt und sich
in ihm bewährt. Eine Probe aufs Exempel wird die Wahl des Europa-Parlaments
2009 sein. Außer den nationalen Wahlprogrammen sollte es eine gemeinsame
Wahlplattform der Europäischen Linken geben, auf der ein gemeinsamer Wahlkampf
geführt wird.
Auf
Kritik stößt die Feststellung von DGS, »dass sich der Nationalstaat heute
keineswegs auf dem Rückzug befindet«. Es unterliegt wohl keinem Zweifel, dass
die Gewichtigkeit der Nationalstaaten in Relation zur Rolle
kontinental-regional und global verfasster Akteure zurückgegangen ist. Mit
einer gewissen Ausnahme der »geborenen« Weltmächte wie USA, Russland, China,
und Indien, wie Habermas sie nennt. Aber selbst der Supermacht USA sind Grenzen
gesetzt. Der Prozess des relativen Rückgangs der Rolle der Nationalstaaten ist
von historischem Belang. Wir wissen nicht, wie er im 21. Jahrhundert
fortschreiten und was er bewirken wird. Aber die Nationalstaaten sind heute und
morgen nicht überholt. Um bei der EU zu bleiben: Wer bestimmt denn wesentlich,
was in den Organen der EU vor sich geht? Doch wohl nicht die EU »an sich«,
sondern die schwergewichtigen Nationalstaaten Deutschland, Frankreich und
Großbritannien in wechselnden Bündniskonstellationen mit anderen, kleineren
Mitgliedstaaten und im Interessenkonflikt untereinander wie mit anderen
Mitgliedstaaten.
Das
Verhältnis von EU und Nationalstaaten in Gegenwart und Zukunft ist eine
Kernfrage linker Europapolitik. Darüber muss man ernsthaft – im Prinzip und im
Detail – diskutieren und darf nicht mit dem Totschlagsargument vom Rückfall in
nationale Egoismen kommen. In den Programmatischen Eckpunkten der Partei DIE
LINKE heißt es: »Nationalstaaten und Europäische Union müssen ein neues
Verhältnis eingehen.« Das ist richtig. Dabei müssen beide Komponenten dieses
Verhältnisses, also auch die Nationalstaaten, gebührend in Rechnung gestellt
werden. Der nächste Satz in den Eckpunkten lautet: »Der Schlüssel dafür ist die
Demokratisierung der Nationalstaaten und der EU.« Das ist ebenfalls richtig.
Aber mit dieser Aussage wird erst die konkrete Antwort auf Fragen fällig, die
DIE LINKE geben muss.
Das
Demokratie-Defizit der EU manifestiert sich in den auch nach dem
Lissabon-Vertrag nach wie vor minderbemittelten Befugnissen des Europäischen
Parlaments. Die Forderung nach mehr Rechten für das Europäische Parlament ist
aber bei der gegenwärtigen primärrechtlichen Regelung ein zweischneidiges
Schwert. Man darf nämlich nicht das strukturelle Manko außer Acht lassen, dass
jede Übertragung von Entscheidungsrechten nationaler Parlamente an EU-Organe
dort nur bedingt beim Parlament, überwiegend aber beim Ministerrat, also bei
einem Exekutivorgan landet.
Den
Linken darf es nicht gleichgültig sein, wie die Machtverhältnisse zwischen den
Mitgliedstaaten in der EU verteilt sind. Das Abstimmungsprinzip der doppelten
Mehrheit nach dem Lissaboner Vertrag (55 Prozent der Mitgliedstaaten, die 65
Prozent der EU-Bevölkerung verkörpern) läuft darauf hinaus, dass die großen
Mitgliedstaaten, vor allem Deutschland, ihr Gewicht auf Kosten der kleinen
verstärken. Die verschiedenen Möglichkeiten des Lissabon-Vertrags,
Sonderbündnisse innerhalb der EU zu begründen, öffnen den Weg zur Begründung
von Herrschaftsstrukturen der Mächtigen innerhalb der EU.
Soll
DIE LINKE dafür eintreten, dass mehr Entscheidungsrechte von der
nationalstaatlichen auf die europäische Ebene übertragen werden? Es ist ihre
legitime Aufgabe, dafür einzutreten, dass die Rechte der nationalen Parlamente
nicht über Gebühr an eine EU abgeliefert werden, die starke Demokratie-Defizite
aufweist, dass insbesondere erkämpfte Rechte der Bürgerinnen und Bürger nicht
via Brüssel ausgehöhlt und abgebaut werden. Soll die EU ein eigener Staat
werden, nachdem sie schon manche Elemente von Staatlichkeit angenommen hat
(Parlament, Ministerrat, Gerichtshof, Währung)? Ein europäischer
Föderationsstaat etwa wie die Bundesrepublik Deutschland? Die EU soll nicht zu
einem Superstaat auswachsen, sondern sich als eine politische, ökonomische,
soziale, ökologische, dem Völkerrecht, den Menschenrechten und der
Gleichberechtigung verpflichtete Union europäischer Staaten und Völker
entwickeln, die ihre souveräne Eigenstaatlichkeit und ihr
Selbstbestimmungsrecht erhalten. Die Mitgliedstaaten üben souveräne Rechte
gemeinsam aus oder übertragen sie in die Zuständigkeit der Union, sofern die
Aufgaben auf nationaler Ebene nicht und auf europäischer Ebene besser gelöst
werden können. Sie behalten aber einen wesentlichen Bestand an souveränen
Rechten, darunter die Entscheidung über die Übertragung von Zuständigkeiten an
die EU oder deren Rücknahme und die Entscheidung über die Mitgliedschaft
selbst. Die Union ist ein freiwilliger Bund von kapitalistischen Staaten. Die
Existenz unterschiedlicher Nationalstaaten in der Union und die Sorge um den
Erhalt von deren Souveränität sind nichts Rückständiges. Sie sind eher
Voraussetzung für eine demokratische Union europäischer Völker und für die
vielbeschworene »Einheit in der Vielfalt«.
Dem
Konstrukt einer reziproken »Treuepflicht« der Staatsbürger im Austausch für
sozialen Schutz, anknüpfend an Artikel 20 GG kann ich nicht folgen. Die Rechte
und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger sind in den Gesetzen und anderen
Rechtsvorschriften dieses Landes festgelegt. Das reicht und ist Gegenstand
parlamentarischer und außerparlamentarischer Kämpfe. Eine darüber hinausgehende
Treuepflicht der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat gibt es nicht. Im
Grundgesetz ist von Treuepflicht nur in Art. 33 Abs. 4 in Bezug auf Angehörige
des öffentlichen Dienstes die Rede. Dazu hat schon Helmut Ridder im
Alternativen Kommentar zum Grundgesetz Kritisches und noch Gültiges gesagt.
Prof.
Gregor Schirmer, geboren 1932 in Nürnberg, ist Völkerrechtler und Mitglied des
Ältestenrates der Partei DIE LINKE. |
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