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Thema: Die Linke und die Nation - Die EU und die Nationalstaaten PDF Drucken E-Mail
Samstag, 9. Februar 2008

Von Gregor Schirmer erschienen in der "Sozialistischen Tageszeitung Neues  Deutschland"

Dritte Runde in einer Debatte über Nation, Nationalstaat und Europäische Union: Angestoßen wurde sie von den Bundestagsabgeordneten der LINKEN Dehm, Gehrcke und Schäfer (ND vom 8./9.12.07). Repliken folgten von Liebich/Woop und Korte/Kipping/Lederer/Wiegel (ND vom 5./6.1.08).

Beide Repliken auf den Text von Dehm/Gehrcke/Schäfer [DGS] kulminieren in dem Vorwurf, die Verfasser bliesen gegenüber der EU zum »Rückfall in nationale Egoismen« (Korte/Kipping/Lederer/ Wiegel, KKLW), zum »Rückzug auf die nationalstaatliche Ebene« (Liebich/Woop, LW). Dem kann ich nicht folgen. DGS sind Koautoren von Anträgen der Linksfraktion im Bundestag, aus denen eindeutig hervorgeht, dass sie die europäische Integration und die EU als deren politische Gestalt nicht bloß für historisch unvermeidlich, sondern für fortschrittlich halten, allerdings nur in anderer demokratischer Form und mit anderem friedensorientierten und sozialen Inhalt.

DGS sagen über die EU, dass damit »ein neuer Raum der Klassenkämpfe entstanden« ist. Sie reduzieren die EU nicht darauf, wie LW meinen, sondern plädieren dafür, dass die Arbeiterbewegung (und alle demokratischen, emanzipatorischen Bewegungen, hätten sie hinzufügen sollen) den neuen Kampfraum annimmt und sich in ihm bewährt. Eine Probe aufs Exempel wird die Wahl des Europa-Parlaments 2009 sein. Außer den nationalen Wahlprogrammen sollte es eine gemeinsame Wahlplattform der Europäischen Linken geben, auf der ein gemeinsamer Wahlkampf geführt wird.

Auf Kritik stößt die Feststellung von DGS, »dass sich der Nationalstaat heute keineswegs auf dem Rückzug befindet«. Es unterliegt wohl keinem Zweifel, dass die Gewichtigkeit der Nationalstaaten in Relation zur Rolle kontinental-regional und global verfasster Akteure zurückgegangen ist. Mit einer gewissen Ausnahme der »geborenen« Weltmächte wie USA, Russland, China, und Indien, wie Habermas sie nennt. Aber selbst der Supermacht USA sind Grenzen gesetzt. Der Prozess des relativen Rückgangs der Rolle der Nationalstaaten ist von historischem Belang. Wir wissen nicht, wie er im 21. Jahrhundert fortschreiten und was er bewirken wird. Aber die Nationalstaaten sind heute und morgen nicht überholt. Um bei der EU zu bleiben: Wer bestimmt denn wesentlich, was in den Organen der EU vor sich geht? Doch wohl nicht die EU »an sich«, sondern die schwergewichtigen Nationalstaaten Deutschland, Frankreich und Großbritannien in wechselnden Bündniskonstellationen mit anderen, kleineren Mitgliedstaaten und im Interessenkonflikt untereinander wie mit anderen Mitgliedstaaten.

Das Verhältnis von EU und Nationalstaaten in Gegenwart und Zukunft ist eine Kernfrage linker Europapolitik. Darüber muss man ernsthaft – im Prinzip und im Detail – diskutieren und darf nicht mit dem Totschlagsargument vom Rückfall in nationale Egoismen kommen. In den Programmatischen Eckpunkten der Partei DIE LINKE heißt es: »Nationalstaaten und Europäische Union müssen ein neues Verhältnis eingehen.« Das ist richtig. Dabei müssen beide Komponenten dieses Verhältnisses, also auch die Nationalstaaten, gebührend in Rechnung gestellt werden. Der nächste Satz in den Eckpunkten lautet: »Der Schlüssel dafür ist die Demokratisierung der Nationalstaaten und der EU.« Das ist ebenfalls richtig. Aber mit dieser Aussage wird erst die konkrete Antwort auf Fragen fällig, die DIE LINKE geben muss.

Das Demokratie-Defizit der EU manifestiert sich in den auch nach dem Lissabon-Vertrag nach wie vor minderbemittelten Befugnissen des Europäischen Parlaments. Die Forderung nach mehr Rechten für das Europäische Parlament ist aber bei der gegenwärtigen primärrechtlichen Regelung ein zweischneidiges Schwert. Man darf nämlich nicht das strukturelle Manko außer Acht lassen, dass jede Übertragung von Entscheidungsrechten nationaler Parlamente an EU-Organe dort nur bedingt beim Parlament, überwiegend aber beim Ministerrat, also bei einem Exekutivorgan landet.

Den Linken darf es nicht gleichgültig sein, wie die Machtverhältnisse zwischen den Mitgliedstaaten in der EU verteilt sind. Das Abstimmungsprinzip der doppelten Mehrheit nach dem Lissaboner Vertrag (55 Prozent der Mitgliedstaaten, die 65 Prozent der EU-Bevölkerung verkörpern) läuft darauf hinaus, dass die großen Mitgliedstaaten, vor allem Deutschland, ihr Gewicht auf Kosten der kleinen verstärken. Die verschiedenen Möglichkeiten des Lissabon-Vertrags, Sonderbündnisse innerhalb der EU zu begründen, öffnen den Weg zur Begründung von Herrschaftsstrukturen der Mächtigen innerhalb der EU.

Soll DIE LINKE dafür eintreten, dass mehr Entscheidungsrechte von der nationalstaatlichen auf die europäische Ebene übertragen werden? Es ist ihre legitime Aufgabe, dafür einzutreten, dass die Rechte der nationalen Parlamente nicht über Gebühr an eine EU abgeliefert werden, die starke Demokratie-Defizite aufweist, dass insbesondere erkämpfte Rechte der Bürgerinnen und Bürger nicht via Brüssel ausgehöhlt und abgebaut werden. Soll die EU ein eigener Staat werden, nachdem sie schon manche Elemente von Staatlichkeit angenommen hat (Parlament, Ministerrat, Gerichtshof, Währung)? Ein europäischer Föderationsstaat etwa wie die Bundesrepublik Deutschland? Die EU soll nicht zu einem Superstaat auswachsen, sondern sich als eine politische, ökonomische, soziale, ökologische, dem Völkerrecht, den Menschenrechten und der Gleichberechtigung verpflichtete Union europäischer Staaten und Völker entwickeln, die ihre souveräne Eigenstaatlichkeit und ihr Selbstbestimmungsrecht erhalten. Die Mitgliedstaaten üben souveräne Rechte gemeinsam aus oder übertragen sie in die Zuständigkeit der Union, sofern die Aufgaben auf nationaler Ebene nicht und auf europäischer Ebene besser gelöst werden können. Sie behalten aber einen wesentlichen Bestand an souveränen Rechten, darunter die Entscheidung über die Übertragung von Zuständigkeiten an die EU oder deren Rücknahme und die Entscheidung über die Mitgliedschaft selbst. Die Union ist ein freiwilliger Bund von kapitalistischen Staaten. Die Existenz unterschiedlicher Nationalstaaten in der Union und die Sorge um den Erhalt von deren Souveränität sind nichts Rückständiges. Sie sind eher Voraussetzung für eine demokratische Union europäischer Völker und für die vielbeschworene »Einheit in der Vielfalt«.

Dem Konstrukt einer reziproken »Treuepflicht« der Staatsbürger im Austausch für sozialen Schutz, anknüpfend an Artikel 20 GG kann ich nicht folgen. Die Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger sind in den Gesetzen und anderen Rechtsvorschriften dieses Landes festgelegt. Das reicht und ist Gegenstand parlamentarischer und außerparlamentarischer Kämpfe. Eine darüber hinausgehende Treuepflicht der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Staat gibt es nicht. Im Grundgesetz ist von Treuepflicht nur in Art. 33 Abs. 4 in Bezug auf Angehörige des öffentlichen Dienstes die Rede. Dazu hat schon Helmut Ridder im Alternativen Kommentar zum Grundgesetz Kritisches und noch Gültiges gesagt.

Prof. Gregor Schirmer, geboren 1932 in Nürnberg, ist Völkerrechtler und Mitglied des Ältestenrates der Partei DIE LINKE.

 
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