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„Neuer Zyklus der Lissabon-Strategie" - die Neuauflage des neoliberalen „Reformpakets“ PDF Drucken E-Mail
Freitag, 1. Februar 2008
Von Annette Groth, entwicklungspolitische Referentin der Bundestagsfraktion Die LINKE
 
Auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates im März sollen im Rahmen eines „neuen Zyklus der Lissabon-Strategie“ weitere "Reformen" beschlossen werden. Die Lissabon-Strategie, verabschiedet im März 2000, verfolgt das Ziel, die EU bis 2010 zum  „wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt" zu machen. 

Kritiker bezeichnen die Lissabon-Strategie als  eine „europäische soziale Abrissbirne“,  die den Konzernen Riesengewinne beschert, Arbeitsplätze vernichtet und den Einzelnen nicht nur neue Steuerlasten, sondern auch finanzielle „Eigenverantwortung“ für die Alters- und Gesundheitsversorgung aufbürdet. Arbeitssuchende werden in prekäre Beschäftigungsverhältnisse gezwungen und  es scheint, dass Länder mit den niedrigsten Sozialstandards in Europa beispielgebend für andere EU-Mitgliedsstaaten werden. Damit „sich Arbeit wieder lohnt“, werden europaweit die Sozialleistungen bis an den Rand des Existenzminimums gedrückt. Mit Hinweis auf die notwendige  „Wettbewerbsfähigkeit“ in Zeiten der Globalisierung wird suggeriert, dass die tendenzielle Angleichung der Löhne nach unten die einzige Möglichkeit ist, in der Konkurrenz mit den Billiglohnländern bestehen zu können.

Mit der Einführung von Agenda 2010,  Hartz IV, den Mini- und Ein-Euro-Jobs, der Rente mit 67, der Gesundheitsreform und der 2002 beschlossenen Abschaffung der Versteuerung von Gewinnen aus dem Verkauf von Unternehmensbeteiligungen, die zum Aufstieg der „Heuschrecken“ beigetragen haben, hat Berlin die Lissabon-Vorgaben sehr gut erfüllt.

Im Dezember 2007 haben die Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten einen " neuen Zyklus der Lissabon -Strategie beschlossen. Als Bereiche für einen „Reformbedarf“ wird neben dem vielbeschworenen „Wettbewerb“ und der Vollendung des Binnenmarkts, auch die „Modernisierung der öffentlichen Verwaltung“ und  „Flexicurity“ genannt.  

(Tagung des Europäischen Rates vom 14. Dezember 2007 in Brüssel, Schlussfolgerungen des Vorsitzes, 16616/07, S. 10, http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/07/st16/st16616.de07.pdf)

Eine „Modernisierung der öffentlichen Verwaltung“ wird aller Voraussicht nach durch öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP) in Angriff genommen. Im April 2007 wurde die Bertelsmann Tochter arvato government services offizieller Partner der Stadt Würzburg  für eine Neuausrichtung und Aufgabenverteilung der öffentlichen Verwaltung. (http://www.arvato-services.eu/index.php?LANG=de&PAGE=news_detail&param=121&Arvato_Cookie =92bb900008c9cbb3eca719bb5abc70b)

Mit diesem ÖPP-Projekt ist arvato erstmalig in den Markt für Dienstleistungen im Bereich der öffentlichen Verwaltung in Deutschland eingestiegen und kann seine Erfahrungen aus Großbritannien verwerten, wo das Unternehmen 2005 die kommunale Verwaltung einer mittelgroßen Stadt mit 325.000 Einwohnern übernommen hatte. In East Riding hat arvato u.a. lokale Steuern eingezogen, Subventionen und Beihilfen ausgezahlt sowie die Lohn- und Gehaltsabrechnungen, das Management der 14 Bürgerbüros und das Bereitstellen der nötigen IT-Infrastruktur übernommen. David Nolan, Vorsitzender der Liberalen Demokraten in East Riding, kritisiert das ÖPP-Projekt als eine „verkleidete Privatisierung“ der kommunalen Verwaltung. Um demokratische Mitbestimmung und Kontrolle zu gewährleisten, müssen  strategische Entscheidungen wie zum Beispiel Planungsverfahren und Rechtsvorschriften in der öffentlichen Hand bleiben, fordert. Die Privatisierung öffentlicher Aufgaben, auf die die Bertelsmann-Stiftung EU-weit drängt, hat die Arbeit von arvato erst ermöglicht und ist mittlerweile der profitabelste Bereich des Bertelsmann-Konzerns.

Seit der Amtszeit von Margaret Thatcher werden in Großbritannien Straßen, Krankenhäuser, Gefängnisse, Altenheime und Sozialwohnungen mit Hilfe der Privatwirtschaft gebaut und unterhalten. 15 bis 25 Prozent der öffentlichen Investitionen werden in Großbritannien  für ÖPPs ausgegeben, in Deutschland sind das noch wesentlich weniger, die Bundesregierung strebte allerdings eine ÖPP-Quote von 15 % der öffentlichen Investitionen bis zum Ende des Jahrzehnts an. Mit Hilfe des neuen Zyklus der Lissabon-Strategie sollen die öffentlich-privaten Partnerschaften voran getrieben werden, die auch von der EU durch günstige Kredite der Europäischen Investitionsbank (EIB) gefördert werden.

Bei den öffentlich-privaten Partnerschaften wird im Gegensatz zu den reinen Privatisierungsgeschäften nichts verkauft, sondern die öffentliche Hand verpflichtet sich, 20 bis 30 Jahre lang für die Nutzung eines Medienhauses, wie z.B. in Mülheim an der Ruhr, Miete zu zahlen oder sie muss für die Verwaltungsaufgaben, die sie an ein Unternehmen auslagert, Gebühren entrichten. Für den Privatisierungsexperten Werner Rügemer ist ÖPP   keine "Partnerschaft", sondern eine einseitige Gewinnversicherung für private Unternehmen, die nichts anderes als Profitmaximierung im Sinn haben.

Neben der Neuauflage der Lissabon-Strategie nahm der Europäische Rat im Dezember 2007 auch den Vorschlag der EU-Kommission  für  „Flexicurity-Grundsätze an. (http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/07/st16/st16201.de07.pdf)

2008 sollen in allen EU-Mitgliedstaaten Flexicurity-Strategien unter Beteiligung der 'Sozialpartner' und der Zivilgesellschaft diskutiert und entwickelt werden. Die Einbeziehung der 'Sozialpartner' und der Zivilgesellschaft ist wichtig, weil sie „das Bewusstsein der Bürger für die Flexicurity-Maßnahmen und deren Bedeutung für die Reform der europäischen Wirtschafts- und Sozialmodelle“ schärfen, d.h. die Akzeptanz  weiterer „Reformen“ in der Bevölkerung fördern sollen.

Bereits vor dieser EU-Entscheidung hat der Bundesrat im September einen Beschluss zur Flexicurity gefasst und die Vorteile der Flexicurity-Maßnahmen herausgestellt. Flexicurity, eine Wortschöpfung aus den englischen Wörtern flexibility (Flexibilität) und security (Sicherheit) suggeriert, dass trotz flexibler Arbeitsformen und ausgehöhltem Kündigungsschutz eine gewisse Sicherheit auf dem Arbeitsmark besteht. Laut Bundesratbeschluss profitieren insbesondere „Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von mobilen und flexiblen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Sie können schneller auf verschiedene Wirtschaftslagen reagieren und ihre Betriebe so im globalen Wettbewerb konkurrenzfähig halten. Sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern kommen Maßnahmen flexibler Arbeitszeitgestaltung und Qualifizierung zugute.“

(Bundesrat, Drucksache 470/07, 21.9.2007, S.2 http://www.bundesrat.de/cln_050/nn_8336/SharedDocs/Drucksachen/2007/0401-500/470-07_28B_29, templateId=raw,property=publicationFile.pdf/470-07(B).pdf)

Was die Beschäftigten von Nokia in Bochum, deren Werk nach Rumänien verlagert wird, und die Millionen ArbeitnehmerInnen, die in ungesicherter Teilzeitarbeit und Leiharbeitsfirmen beschäftigt sind, von der Flexicurity halten,  muss hier nicht weiter ausgeführt werden.

Die Notwendigkeit neuer „Reformen“ wird in den meisten EU-Dokumenten betont, die Ende 2007 veröffentlicht wurden. So kritisierten die Wirtschafts- und Finanzminister der EU-Mitgliedsländer auf ihrer Tagung Anfang Dezember, dass bei den Reformen des Arbeitsschutzrechts und der Sozialleistungen „nur begrenzte Fortschritte“ erzielt wurden. Ihrer Auffassung nach sollten die Sozialleistungssysteme mehr Anreize für den Verbleib im Erwerbsleben schaffen. „Überdies sollte mehr Aufmerksamkeit darauf verwendet werden, sowohl die Beschäftigtenzahlen als auch die durchschnittliche Zahl der geleisteten Arbeitsstunden zu erhöhen und auf diese Weise das Arbeitspotenzial zu erhöhen.“
(http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/de/ecofin/98272.pdf, S.9)

Mit anderen Worten, die Arbeitszeit soll verlängert und „Anreize zur Arbeitsaufnahme“ geschaffen werden. Bedeutet dies, dass eine konsequente Anwendung des Workfare-Konzepts  zu erwarten ist,  das als ein „Reformvorschlag“ des Bonner Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA) diskutiert wird? Laut einer IZA-Studie, die bereits im Herbst 2006 veröffentlicht wurde, könnten 800.000 Langzeitarbeitslose durch das Workfare-Konzept in Beschäftigung gebracht werden, wenn der Bezug von Arbeitslosengeld II  an eine Gegenleistung z. B. in Form einer gemeinnütziger Arbeit geknüpft würde. Die Realisierung eines solchen Konzepts wäre sicher auch eine geeignete Maßnahme zur Erreichung des „Vollbeschäftigungsziels“ der Lissabon-Strategie.

Komplementär zur Lissabon-Agenda ist die neue handelspolitische EU-Strategie „Globales  Europa“ zu sehen, die die Regierungschefs auf ihrer Sitzung im Juni 2007 unter dem Titel „Das globale Europa - Eine starke Partnerschaft zur Öffnung der Märkte für europäische Exporteure" verabschiedeten.

Ungeschminkt enthüllt die EU ihre Pläne zur Steigerung der externen Wettbewerbsfähigkeit:  Dazu gehören die Sicherung der Rohstoffversorgung, eine stärkere Prä­senz europäischer Unternehmen auf den Wachstums­märkten, Erschließung und Liberalisierung der lukrativen  Märkte für öffentliche Aufträge und letztendlich gesetzgeberische Maßnahmen, die den gelobten, freien Handel so wenig wie möglich behindern.  (http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/07/st10/st10542.de07.pdf)

Erstmalig werden in einem offiziellen EU-Dokument europäische Unternehmen als zu begünstigende Zielgruppe benannt. Um die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen zu erhöhen, wird eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Staaten, der Kommission und den Unternehmen angestrebt. Erklärtes Ziel ist die Beseitigung der „nichttarifären Handelshemmnisse“ – das sind u.a. umwelt- und arbeitsrechtliche Standards – sowie die Marktöffnung für die bislang noch weithin geschützten öffentlichen Beschaffungsmärkte.

Realisiert werden soll diese Zielvorgabe in allen EU-Verhandlungsmandaten für die Assoziierungsabkommen mit den zentralamerikanischen Staaten sowie mit den Staaten der Andengemeinschaft und für die Freihandelsabkommen mit Indien und Südkorea. Ohne Konsultation zivilgesellschaftlicher Organisationen und ohne Einbezug der Parlamente der EU-Mitgliedstaaten verhandelt die EU-Kommission über die Handelsliberalisierung mit Gütern und Dienstleistungen – auch im Bereich der Daseinsvorsorge- über Regeln zur Investitionsliberalisierung, Wettbewerbsregeln sowie die Liberalisierung der öffentlichen Beschaffungsmärkte auf reziproker Ebene. Mit dieser neuen Handelsstrategie werden die Wünsche der Bundesregierung erfüllt, die in ihrem im Juli 2006 veröffentlichten Positionspapier „Globalisierung gestalten: Externe Wettbewerbsfähigkeit der EU steigern - Wachstum und Arbeitsplätze in Europa sichern“ die Öffnung der Beschaffungsmärkte empfahl.  „Hauptanliegen der künftigen EU-Handelspolitik…für europäische Dienstleister sollte die Marktzugangsbedingungen in Drittländern, insbesondere den aufstrebenden  Schwellenländern“ sein. 

Die deutsche Regierung gilt als neoliberale Vorreiterin in der EU und lässt sich von dem Motto leiten: Was national nicht durchgesetzt werden kann, wird auf der europäischen Ebene durchgezogen. Bei aller Kritik an der EU darf nicht vergessen werden, dass die EU-Kommission zum großen Teil die Wünsche der EU-Mitgliedsstaaten realisiert und dass in den verschiedenen EU- Fachräten die jeweiligen Fachminister der 27 Mitgliedsländer vertreten sind und gemeinsam die „Reformpakete“ entscheiden.

Mit dem Vertrag von Lissabon, der den in Frankreich und in den Niederlanden abgelehnten EU-Verfassungsvertrag ersetzt, wird der neoliberale Umbau der westeuropäischen Sozialstaaten zementiert. Der Vertrag von Lissabon gibt der EU mehr Zuständigkeiten in der Migrations- und Flüchtlingspolitik, komplementär zu anderen Richtlinien sollen Überwachungsinstrumente und die polizeiliche Zusammenarbeit auf europäischer Ebene verstärkt werden. Eine zentrale Rolle dabei spielt der „grenzüberschreitende Informationsaustausch und der „Kampf gegen den Terrorismus“.

Schwerpunktthemen der EU-Kommission 2008 sind Migration, die Lissabon Strategie und die in 2008 zu erwartenden „Reformen“ und  „flexicurity-Maßnahmen“.

Der Zusammenhang zwischen Sozialabbau, den Privatisierungs- und Deregulierungs-Strategien auf europäischer Ebene sind der deutschen und europäischen Öffentlichkeit weithin unbekannt. Die Notwendigkeit von „Reformen“, die den sozialen Wohlfahrtsstaat (welfare) durch einen „workfare“ Staat ablösen soll, werden weithin im nationalen Kontext diskutiert, die europäische Dimension außer acht gelassen. Ein neoliberales „Weiterso“ ist der sicherste Weg in die Verlängerung der sozialen Krise und einer Vergrößerung der Kluft zwischen Arm und Reich. Darum ist eine staatliche Wirtschaftspolitik erforderlich, die die Kernbereiche der Daseinsvorsorge sichert, sie unter demokratische Kontrolle und Mitbestimmung stellt und sich der Verabsolutierung privater Renditeziele widersetzt – am besten europaweit.

 
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