| Die Militarisierung der Europäischen Union im Spiegel des Reformvertrags |
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| Montag, 14. Januar 2008 | |
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Sascha Wagener, Linksjugend [’solid], ver.di Jugend für die Verbandszeitung
Vor dem Hintergrund der Überzeugung, dass eine in der
Weltpolitik agierende EU eigene Streitkräfte braucht, haben sich die
Bestrebungen, dem europäischen Einigungsprozess eine militärische Komponente
beizugeben, verstärkt. Der Vertrag von Maastricht bildet den Ausgangspunkt der
Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, indem die Westeuropäische
Union (WEU), welche seit 1954 als reines Verteidigungsbündnis eher ein Schattendasein
fristete, zum „integralen Bestandteil der Entwicklung der Europäischen Union“
erklärt wurde. Die Erfahrungen aus dem Kosovo-Krieg führten zur „Absorption der
WEU“ und direkten Übernahme ihrer Funktionen durch die Europäische Union im
Vertrag von Nizza. Auf dem EU-Gipfel in Griechenland im Juni 2003 präsentierte
der Generalsekretär des Rates, Javier Solana, eine weit über den
WEU-Verteidigungsgedanken hinausführende europäische Sicherheitsstrategie. Der
Rat forderte „eine strategische Kultur“, die „ein frühzeitiges, rasches und
wenn nötig robustes Eingreifen begünstigt“. Auch werde bei „den neuen
Bedrohungen … die erste Verteidigungslinie oftmals im Ausland liegen“.
Der Europäische Reformvertrag ist ein Schritt auf dem Weg zu dieser neuen Kultur. Während die zivilen Aspekte des Krisenmanagements nur knappe Erwähnung finden, werden die militärischen Aspekte der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) ausführlich dargelegt. (1) Die Europäische Union wird zu einem Militärbündnis. Während die durch den Europäischen Verfassungskonvent ursprünglich vorgeschlagene militärische Beistandsverpflichtung nur für die Staaten in strukturierter Zusammenarbeit gedacht war, wird sie jetzt auf alle Mitgliedstaaten ausgeweitet. Der Vorsitz des Rates für Auswärtige Angelegenheiten wird mit dem „Hohen Vertreter“ fest eingerichtet; ihm untersteht die Der Europäische Reformvertrag ist ein Schritt auf dem Weg zu dieser neuen Kultur. Während die zivilen Aspekte des Krisenmanagements nur knappe Erwähnung finden, werden die militärischen Aspekte der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) ausführlich dargelegt. (1) Die Europäische Union wird zu einem Militärbündnis. Während die durch den Europäischen Verfassungskonvent ursprünglich vorgeschlagene militärische Beistandsverpflichtung nur für die Staaten in strukturierter Zusammenarbeit gedacht war, wird sie jetzt auf alle Mitgliedstaaten ausgeweitet. Der Vorsitz des Rates für Auswärtige Angelegenheiten wird mit dem „Hohen Vertreter“ fest eingerichtet; ihm untersteht die Regelung eines Militärhaushaltes in Form eines Anschubfonds. (2) Die Verfassung ermöglicht die Bildung eines militärischen Kerneuropa. Das zum Reformvertrag gehörende Protokoll über die ständige strukturierte Zusammenarbeit verlangt von den interessierten Staaten die Bereitstellung bestimmter militärischer Kapazitäten und Gefechtsverbände ab 2010. Diese „Battle-Groups“ sollen in einem Zeitraum von 5 bis 30 Tagen überall in der Welt einsatzfähig sein. (3) Der Reformvertrag legitimiert den Einsatz militärischer Mittel außerhalb des EU-Territoriums. Die Union soll auf militärische Kapazitäten zurückgreifen können, „wenn es gilt außerhalb der Union den Frieden zu erhalten und Konflikte zu vermeiden“ (Europäische Kommission 2004). Die Erweiterung der ursprünglichen WEU-Aufgaben, die Erwähnung des internationalen Terrorismus und die Bereitschaft, in Drittländern zu agieren werden dazu führen, dass Militäreinsätze häufiger vorkommen. In der Europäischen Sicherheitsstrategie wurde offen festgehalten, dass bei „den neuen Bedrohungen … die erste Verteidigungslinie oftmals im Ausland liegen“ werde. (4) Der Reformvertrag führt zu einer verstärkten Aufrüstung. In Artikel I-28,3 heißt es: „Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern“. Die seit 2004 arbeitende Verteidigungsagentur (ursprünglich: Rüstungsagentur) mit einem Jahresbudget von 60 Millionen Euro findet Eingang in das Europäische Vertragswerk. Sie steht in Verbindung mit der Taufe des deutsch-französisch-spanischen Rüstungszusammenschlusses EADS und dient der Koordination grosser Rüstungsprojekte. (5) Der Verfassungsentwurf birgt die Gefahr des Abbaus parlamentarischer Kontroll- und Entscheidungsrechte im Bereich des Einsatzes militärischer Mittel. Die Mitgliedstaaten sollen „gemeinsame Ziele für die Entsendung von Streitkräften aufstellen und gegebenenfalls ihre nationalen Beschlussverfahren überprüfen“ (Protokoll 4), ohne dass das Europäische Parlament stattdessen an den Entscheidungen beteiligt würde. Mit dem Reformvertrag geht die EU einen grossen Schritt von der Zivil- zur Militärmacht. Wir brauchen einen offenen Neugründungs- und Verfassungsprozess, in dessen Verlauf die Bürgerinnen und Bürger die ihnen entfremdet gegenüberstehenden EU-Institutionen überwinden und eine demokratische, soziale und friedliche Europäische Union schaffen.
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